Führerschein ab 17?

„Begleitendes Fahren ab 17“ Die Fahrausbildung ist vollständig zu durchlaufen, und der Fahranfänger ist bereits in der Begleitphase verantwortlicher Fahrzeugführer. Begleiter müssen ein Mindestalter von 30 Jahren haben.

Die Begleitperson besitzt keine Ausbildungsfunktion. Seine Rolle ist die eines Ansprechpartners, der durch seine Anwesenheit die Fahrweise festigt und für Fragen zur Verfügung steht, ohne in das Fahrgeschehen einzugreifen. In einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung durch eine qualifizierte Person oder Stelle soll er mit dem Modell und seinen Aufgaben vertraut gemacht werden. Selbstständiges Fahren soll, wie bisher, erst ab 18 Jahren möglich sein.

Wie ist die realistische Stundenzahl für den Führerschein?

Vom Gesetzgeber sind nur die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die sogenannten Sonderfahrten. Wichtig ist, dass diese Fahrten erst gegen Ende der Ausbildung gemacht werden dürfen. Eine durchschnittliche Zahl von Fahrstunden ist nicht festgelegt.

Unsere Fahrschule hat selber ein Interesse daran, dass der Fahrschüler so wenige Fahrstunden wie möglich benötigt. Dann sind unsere Fahrschüler zufrieden, und wir werden weiter empfohlen.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

  • Führerschein ab 17: Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter und Einwilligungserklärung für den Erziehungsberechtigten – werden in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – wird in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt

  • Vorlage Personalausweis/ Reisepass

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs

Wann darf ich mit dem Führerschein anfangen?

Mit der Ausbildung kann man selbstverständlich früher beginnen. Der Ablauf ist wie folgt: Sie melden sich in unserer Fahrschule an und bekommmen von uns einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem gehen Sie dann zur Führerscheinstelle bzw. zum Landratsamt, je nachdem, wo Ihr Wohnsitz ist. Bei der Abgabe des Antrags müssen Sie alle notwendigen Unterlagen dabei haben. Die Bearbeitung eines Antrags dauert ca. vier bis max. acht Wochen (hängt vom Amt ab).

Erst wenn der Antrag bearbeitet ist, können Sie Ihre Prüfung machen. Der früheste Termin für eine theoretische Prüfung ist 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters, der für eine praktische Prüfung ein Monat vor Erreichen des Mindestalters, in Ihrem Fall der 18. Geburtstag.

Ob Sie Ihren Führerschein also bis zum 18. Geburtstag haben, hängt davon ab, wann Sie Ihren Antrag abgeben und wann Sie die erforderliche Anzahl theoretischer und praktischer Stunden absolviert haben.

Ist eine Mindestanzahl an theoretischen Stunden vorgeschrieben bevor ich mit der praktischen Ausbildung anfangen darf?

Nein. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Was bedeutet Führerschein auf Probe?

Wer zum ersten Mal einen Führerschein erhält, bekommt ihn zunächst auf Probe. Wer innerhalb der Probezeit von zwei Jahren gegen bestimmte verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, muss auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ausgenommen sind die Klassen L, M und T.

Führerschein ab 17?

„Begleitendes Fahren ab 17“ Die Fahrausbildung ist vollständig zu durchlaufen, und der Fahranfänger ist bereits in der Begleitphase verantwortlicher Fahrzeugführer. Begleiter müssen ein Mindestalter von 30 Jahren haben.

Die Begleitperson besitzt keine Ausbildungsfunktion. Seine Rolle ist die eines Ansprechpartners, der durch seine Anwesenheit die Fahrweise festigt und für Fragen zur Verfügung steht, ohne in das Fahrgeschehen einzugreifen. In einer 90-minütigen Vorbereitungsveranstaltung durch eine qualifizierte Person oder Stelle soll er mit dem Modell und seinen Aufgaben vertraut gemacht werden. Selbstständiges Fahren soll, wie bisher, erst ab 18 Jahren möglich sein.

Wann darf ich mit dem Führerschein anfangen?

Mit der Ausbildung kann man selbstverständlich früher beginnen. Der Ablauf ist wie folgt: Sie melden sich in unserer Fahrschule an und bekommmen von uns einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem gehen Sie dann zur Führerscheinstelle bzw. zum Landratsamt, je nachdem, wo Ihr Wohnsitz ist. Bei der Abgabe des Antrags müssen Sie alle notwendigen Unterlagen dabei haben. Die Bearbeitung eines Antrags dauert ca. vier bis max. acht Wochen (hängt vom Amt ab).

Erst wenn der Antrag bearbeitet ist, können Sie Ihre Prüfung machen. Der früheste Termin für eine theoretische Prüfung ist 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters, der für eine praktische Prüfung ein Monat vor Erreichen des Mindestalters, in Ihrem Fall der 18. Geburtstag.

Ob Sie Ihren Führerschein also bis zum 18. Geburtstag haben, hängt davon ab, wann Sie Ihren Antrag abgeben und wann Sie die erforderliche Anzahl theoretischer und praktischer Stunden absolviert haben.

Wie ist die realistische Stundenzahl für den Führerschein?

Vom Gesetzgeber sind nur die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben, die sogenannten Sonderfahrten. Wichtig ist, dass diese Fahrten erst gegen Ende der Ausbildung gemacht werden dürfen. Eine durchschnittliche Zahl von Fahrstunden ist nicht festgelegt.

Unsere Fahrschule hat selber ein Interesse daran, dass der Fahrschüler so wenige Fahrstunden wie möglich benötigt. Dann sind unsere Fahrschüler zufrieden, und wir werden weiter empfohlen.

Ist eine Mindestanzahl an theoretischen Stunden vorgeschrieben bevor ich mit der praktischen Ausbildung anfangen darf?

Nein. Eine bestimmte Anzahl theoretischer Unterrichtsstunden vor Beginn einer praktischen Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Die theoretische und die praktische Ausbildung sind sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

Welche Unterlagen benötige ich zur Anmeldung?

  • Führerschein ab 17: Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Mindestalter und Einwilligungserklärung für den Erziehungsberechtigten – werden in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis – wird in der Fahrschule sofort bei der Anmeldung erstellt

  • Vorlage Personalausweis/ Reisepass

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs

Was bedeutet Führerschein auf Probe?

Wer zum ersten Mal einen Führerschein erhält, bekommt ihn zunächst auf Probe. Wer innerhalb der Probezeit von zwei Jahren gegen bestimmte verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt, muss auf Anordnung der Behörde an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ausgenommen sind die Klassen L, M und T.

Online anmelden.

Melden Sie sich hier die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B196, B, B96, BE an.